Grillsaison

Hallo zusammen,

es kann der Frömmste nicht in Frieden grillen, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt – frei nach Friedrich Schiller, denn das Grillen im Sommer – oder auch im Winter -  ist ja immer so ein Streitpunkt.

Manche Leute, und zu denen gehöre ich auch, würden am liebsten an jedem Sommertag ihren Grill anwerfen, andere können dem Grillen so rein gar nichts abgewinnen und gönnen auch dem Nachbarn dieses Vergnügen nicht, und das in einem klagefreudigen Land wie Deutschland.

Daher hatten schon so einige Richter das (Grill)Vergnügen über die Art und Häufigkeit des Grillens zu entscheiden. Und wen wundert es, manchmal ist das Grillen erlaubt, manchmal verboten, manchmal muss man sich an bestimmte Beschränkungen halten, und zu laut darf man auch nicht sein.

Auf jeden Fall ist das ganz schön verwirrend und eine einheitliche Rechtsprechung gibt es leider bis heute nicht.

Zum Beispiel entschied das Amtsgericht in Westerstede, dass man zweimal im Monat grillen könne. Glücklicherweise konnte sich der Kläger mit seiner Forderung nicht durchsetzen, dass das Grillen 48 Stunden vorher anzumelden sei.  Von daher ist, zumindest im Norden der Republik, noch ein spontanes Grillen möglich.

Es ist wie immer vom Einzelfall abhängig, ob Grillen zulässig ist oder nicht. Das Gebot der Toleranz – auf beiden Seiten des Zaunes – und Rücksichtnahme spielen hierbei eine große Rolle. Immer merken: Wo kein Kläger da kein Richter!

Die wichtigsten Entscheidungen der letzten Jahre und ein paar Grundregeln könnt ihr hier nachlesen.

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